Wichtiges Kriterium für das Verbot ener Partei sei “planvolles Vorgehen der Partei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik”, schreibt das Bundesverfassungsgericht.
Trägt zur Erfüllung des Kriteriums bei, wenn Gesetze mit Fraktionszwang ohne ausreichende Beratung im Bundestag beschlossen werden sollen? Oder wenn Krisensituationen heraufbeschworen werden, um ohne das Parlament Grundrechte rein exekutiv einzuschränken? Oder wenn immer wieder einzelne Parteien an der Beteiligung am Diskurs gehindert werden? Oder wenn Staatsgewalt in Schwimmbädern und Stadtteilen einfach aufgegeben wird?
Ja, da gibt es Parteien, die dazu beitragen. Und wer den Finger in die Wunde legt, soll klein gehalten werden.